Die Augsburger Allgemeine berichtete jüngst über einen „Cool im Kreuzfeuer“-Auftritt von Suzanne Grieger-Langer. Das kommt häufig vor und meistens sind die Berichte sehr positiv. Es ist das Ergebnis einer guten Medienarbeit des Teams rund um Deutschlands berühmteste Profilerin. In Ausnahmefällen kommt es aber vor, dass sich ein Veranstaltungsbericht mit unwahren Behauptungen vermischt, dass eigentliche seriöse Medien wegen schlechter Recherche der Lobbyistin und Rufmörderin Bärbel Schwertfeger auf den Leim gehen. So war es auch in diesem Fall. Die Augsburger Allgemeine darf unwahre Behauptungen über Suzanne Grieger-Langer nicht wiederholen.
Suzanne Grieger-Langer geht notfalls auch gerichtlich gegen renommierte Medien vor, wenn diese auf die falsche und einseitige Berichterstattung der Rufmörderin Bärbel Schwertfeger hereinfallen und ebenfalls einseitig negativ berichten.
Das musste nun auch die Augsburger Allgemeine erfahren.
Im Rahmen eines Berichtes setzte sich die Augsburger Allgemeine Zeitung mit einem Auftritt von Frau Grieger-Langer in der Region auseinander. Das ist zunächst einmal in Ordnung. Allerdings hat die Augsburger Allgemeine Zeitung neben der reinen Berichterstattung über das Event im gleichen Artikel in nicht hinnehmbarer Art und Weise falsch über ein angebliches Strafverfahren gegen Suzanne Grieger-Langer berichtet. Ohne Rücksprache mit ihr oder Recherche bei der Staatsanwaltschaft schrieb die eigentlich renommierte und seriöse Tageszeitung, dass „nach Medienberichten gegen Suzanne Grieger-Langer Anzeigen wegen Titelmissbrauch und Betrug“ vorlägen. Die Staatsanwaltschaft Bielefeld hätte im September Anklage erhoben gegen die Profilerin, für die – natürlich – die Unschuldsvermutung gelte.
AUGSBURGER ALLGEMEINE fällt auf Lügen von Bärbel Schwertfeger rein
Dies ist faktisch falsch, also eine Unwahrheit. Es wurde eben keine Anklage wegen Titelmissbrauch oder Betrug gegen Suzanne Grieger-Langer erhoben. Entgegen geltender journalistischer Standards wurde auch im Vorfeld des Berichtes keine Stellungnahme bei Suzanne Grieger-Langer angefordert. Es gab keinerlei Nachfragen zu dem Sachverhalt. So konnte es passieren, dass diese Falschmeldung tatsächlich publiziert wurde.
Vielmehr ist hier die Augsburger Allgemeine auf die mediale Hetzjagd Bärbel Schwertfegers und deren Internetpranger MBA Journal hereingefallen.
Eine vorherige, außergerichtliche Lösung ist leider seitens der Zeitung verweigert worden, sodass Suzanne Grieger-Langer nichts anderes übrigblieb, als einen Prozess gegen die Augsburger Allgemeine zu führen.
Am 19. November 2019 entschied das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen 2-03 O 480/19) unter Androhung einer Strafe von bis zu 250.000 € oder ersatzweise Haft von sechs Monaten, dass die Behauptung nicht wiederholt werden darf. Die Zeitung hat die Entscheidung akzeptiert.
Der Bärbel-Schwertfeger-Internetpranger ist kein seriöses Medium
In der Sache ist der erhobene Vorwurf der Anklageschrift unwahr und geeignet, das berufliche und persönliche Ansehen von Suzanne Grieger-Langer auf das Schwerste zu schädigen. In der Öffentlichkeit kann der falsche Eindruck entstehen, sie begehe eine Straftat. Gegen diesen falschen Vorwurf wehrt sich Suzanne Grieger-Langer. Der Vorwurf der angeblichen Strafbarkeit geht auf eine einzige Quelle zurück: Dies ist die selbst ernannte Journalistin Bärbel Schwertfeger, die perfiderweise durch eigene Strafanzeigen das besagte Ermittlungsverfahren erst initiiert hat, um später darüber genüsslich zu berichten. Auf den Umstand, dass sie selbst Strafanzeige gestellt hatte, wies Bärbel Schwerdtfeger natürlich auf ihrem Blog zunächst nicht hin. Deswegen wurde sie in einem gesonderten Verfahren selbst verurteilt. Dies ist nicht ihre erste Verurteilung.
Leider fallen immer wieder vermeintlich seriöse und renommierte Medien wie die Augsburger Allgemeine auf diesen Unsinn Schwertfegers herein. Diese Medien müssten es besser wissen oder zumindest sauberer recherchieren. Bei Missachtung journalistischer Standards bleibt am Ende leider oftmals nur der Rechtsweg.