Die selbsternannte Journalistin und überführte (ehemalige?) Lobbyistin des Bundes Deutscher Psychologen (BDP), Bärbel Schwertfeger, stellt immer wieder direkt und indirekt die These in den Raum, Suzanne Grieger-Langer betreibe Titelmissbrauch, in dem sie sich mit fremden Titeln schmücke. Mal als suggestiv in den Raum gestellte Vermutung, mal als vermeintliche Tatsache berichtet die Lügen-Bloggerin über die Ausbildung von Profiler Suzanne. Teile des Schwertfegerschen-Lügenkartells, ab und an auch vermeintlich seriöse Medien nehmen diese Vorwürfe auf und verdrehen dabei die Fakten. Fakt ist: Suzanne Grieger-Langer darf sich „Psychologin“ nennen. Das belegt ein unabhängiges Rechtsmemorandum.
Renommierter Rechtsanwalt legt Rechtsmemorandum vor
Der auf Berufs-, Daten- und Wettbewerbsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Dennis Jlussi hat im Rahmen einer Pressekonferenz im Februar in Berlin sein Rechtsmemorandum vorgestellt. Dieses wurde von Suzanne Grieger-Langer beauftragt, um durch eine neutrale Instanz die immer wieder fälschlicherweise vorgebrachten Vorwürfe zu entkräften, Suzanne Grieger-Langer schmücke sich mit falschen Titeln und „beschönige“ ihre akademische Laufbahn. Das Memorandum hat dabei sowohl strafrechtliche als wettbewerbs-, berufsrechtliche und lauterkeitsrechtliche Aspekte beleuchtet. Das Urteil ist eindeutig:
Suzanne Grieger-Langer darf sich Psychologin nennen
Dem Rechtsanwalt wurden für sein Memorandum alle Studienbescheinigungen, Abschlusszeugnisse, wissenschaftliche Arbeiten, Praktikumsbescheinigungen sowie weitere Hochschulunterlagen und berufsbedingte Zusatz-Abschlüsse und Zertifikate von Suzanne Grieger-Langer vorgelegt. Betrachtet wurde sowohl der Studienzeitraum Suzanne Grieger-Langers (Diplom) in den 90er Jahren als auch ein vergleichbares Studium heute (Bachelor/Master). Die juristische Analyse kommt eindeutig zu dem Schluss, dass sich Suzanne Grieger-Langer „Psychologin“ nennen darf und dass ihre fachlich-akademische Qualifikation in Bezug auf ihre Berufsausübung über jeden Zweifel erhaben ist.
Richtig ist, dass Profiler Suzanne die Berufsbezeichnung „Psychotherapeut“ nicht führen darf. Das hat sie auch in ihrem offiziellen Lebenslauf nie getan. Sollte dies einmal im Rahmen einer Anmoderation oder in einem Text falsch dargestellt worden sein, so liegt dennoch kein strafbarer Titelmissbrauch vor. Suzanne Grieger-Langer darf mit entsprechendem Hinweis ihre im Jahr 1994 abgelegte Zertifikatsausbildung zum „Psychotherapeuten – psychologischen Berater“ natürlich nennen, zumal diese weit vor dem Inkrafttreten des PsychThG im Jahr 1999 erfolgte, das die Berufsbezeichnung eindeutig definiert und schützt. Sie dürfte sich sogar „Psychotherapie“ aufs Praxisschild schreiben, nicht aber „Psychotherapeut“. So fein sind die Unterscheidungen. Allerdings: Suzanne Grieger-Langer arbeitet nicht als Therapeutin. Sämtliche Verweise auf die Ausbildung von Profiler Suzanne erfolgen im Rahmen ihrer Arbeit als Vortragsrednerin, Autorin und Seminarleiterin oder im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit als Profiler. Therapie war und ist zu keinem Zeitpunkt angeboten worden.
Bärbel Schwertfeger ignoriert die Fakten
„Suzanne Grieger-Langer ist Diplom-Pädagogin. Sie hat in ihrem Studium Psychologie durchgängig als Nebenfach studiert, Psychologie war Prüfungsfach sowohl bei der Vordiplom- als auch der Diplomprüfung, sie hat im Bereich der Psychologie einen großen Teil ihrer Lehrveranstaltungen absolviert, sie hat ein achtwöchiges Pflichtpraktikum in einer psychologischen Einrichtung absolviert, und sie hat ihre Diplomarbeit in einem psychologischen Thema verfasst.
Wie umfassend diese akademische Ausbildung nur auf dem Gebiet der Psychologie ist, zeigt eine ungefähre Umrechnung in das Kreditpunktesystem (ECTS). Typisch sind durchschnittlich etwa 5 ECTS-Punkte pro Veranstaltung, 30 ECTS-Punkte für die Masterarbeit (Aufwand etwa wie Diplomarbeit) und 10 ECTS-Punkte für ein achtwöchiges Praktikum. Nimmt man dies zum Maßstab, hat Suzanne Grieger-Langer etwa 200 ECTS-Punkte in Psychologie absolviert; das ist etwa so viel, wie heute für ein ganzes Bachelor-Studium aufzuwenden sind. Dabei ist noch nicht einmal in Rechnung gestellt, dass auch andere Lehrveranstaltungen im Bereich der Pädagogik oder in anderen Fächern ebenfalls Wissen im Bereich der Schnittstellen zur Psychologie vermitteln.“
Bärbel Schwertfeger bestreitet dennoch die Tatsachen und stellt weiterhin Lügen in den Raum. Dass sie die 200 ECTS für abwegig hält ist eine Verkennung der Fakten. Ihr scheint wohl nicht bekannt zu sein, dass es ECTS-Punkte auch für Pflichtpraktika und Abschlussarbeiten gibt.
Unabhängig davon: Die bescheinigten Studienleistungen datieren zwischen Wintersemester 92/93 und Wintersemester 97/98, also aus 11 Semestern, 5 ½ Jahren Studium. Ein Fehlverständnis bei Frau Schwertfeger offenbart sich auch in der Behauptung, Suzanne Grieger-Langer habe Psychologie neben Pädagogik studiert. Das war nicht der Fall, sondern Psychologie war Fach innerhalb des Pädagogik-Studiums, und Suzanne Grieger-Langer hat da einen ersichtlichen Schwerpunkt gesetzt. Es ist eher so, dass dafür 200 ECTS-Punkte eher noch wenig sind, was aber sicherlich dem Umstand geschuldet ist, dass Studiengänge damals weniger verschult und verdichtet waren, man also pro Semester gar nicht so viele Punkte sammeln konnte wie heute. Dadurch werden früher erbrachte Studienleistungen bei der Umrechnung nach ECTS benachteiligt.
Diese positiven Annahmen blieben im Rechtsmemorandum sogar außer Acht. Man muss also davon ausgehen, dass Profiler Suzanne sogar weit mehr als die 200 ECTS-Punkte vorweisen könnte.
Transparenz auf Seiten Suzanne Grieger-Langer / Lügen auf Seiten Bärbel Schwertfeger
Profiler Suzanne hat sofort nach Veröffentlichung der ersten absurden Vorwürfe der Berufsrufmörderin Bärbel Schwertfeger mit einer Transparenz-Offensive reagiert, hat alle ihre Abschlüsse, Zeugnisse und Zertifikate online gestellt. Das hat Bärbel Schwertfeger freilich nicht davon abgehalten, weiter falsche und konstruierte Diskreditierungen zu veröffentlichen. Mit dem vorliegenden juristischen Memorandum geht Profiler Suzanne den nächsten Schritt und lässt ihre akademische Laufbahn von einer neutralen Instanz kritisch prüfen. Das wird aber wahrscheinlich nicht dazu führen, dass Bärbel Schwertfeger zukünftig lauter und seriös über die zweifelsfrei vorhandenen Qualifikationen von Suzanne Grieger-Langer berichten wird. Zu erwarten ist stattdessen, dass Bärbel Schwertfeger auch weiterhin die „protektionistischen Partikularinteressen“ des Bundes Deutscher Psychologen und ihres Lügen-Kartelles vertreten wird.
Typische Methode der Diffamierung
Dass Rufmord und Diffamierung beliebte Methoden von Bärbel Schwertfeger und ihren Komplizen ihrem Lügenkartell sind, beweist sie mit den falschen Vorwürfen nicht zum ersten Mal. Auch der renommierte Prof. Dr. Jack Nasher wurde mit derart falschen Vorwürfen konfrontiert und diskreditiert und musste anschließend um seinen guten Ruf kämpfen. Dies tat er mit Erfolg: Er überführte Bärbel Schwertfeger des Lobbyismus und der Lüge und gewann gegen sie mehrere Prozesse. Außerdem gewann er vor dem Bundesgerichtshof gegen den BDP. Lügen, leugnen, lobbyieren – das sind die perfiden Methoden Bärbel Schwertfegers und der sie umgebenden Interessengruppen, die nur ein Ziel haben: sich Pfründe sichern und sich über andere Menschen erheben, in dem deren Lebensleistung und Qualifikation in Abrede gestellt wird.
Diese Stellungnahme wurde am 20. Juli 2020 überarbeitet.