Bärbel Schwertfeger verdreht juristische Urteile

Am Landgericht Bielefeld wurde Suzanne Grieger-Langer NICHT verurteilt

STELLUNGNAHME vom 21. Juli 2019

Die selbst ernannte Journalistin und Lobbyistin Bärbel Schwertfeger zitiert gerne eine Entscheidung des Landgerichts Bielefeld, die sie als Beleg dafür anführt, dass gerichtlich entschieden worden sei, dass Frau Suzanne Grieger-Langer in ihrem Lebenslauf gelogen und bewusst falsche Angaben zu ihren beruflichen Stationen und Qualifikationen gemacht habe.

Das ist falsch. Wie so oft verdreht Bärbel Schwertfeger die Fakten und stellt Behauptungen auf, die nicht der Wahrheit entsprechen. Es gab in Bielefeld kein Urteil gegen Suzanne Grieger-Langer. Es gab nicht einmal ein ordentliches Hauptsache-Verfahren, in dem es um diese Vorwürfe ging. Was es gab, war ein einstweiliges Verfügungsverfahren, in dem es ausschließlich darum ging, ob bestimmte Passagen aus den Lügen-Artikeln Bärbel Schwertfegers gestrichen werden müssen oder nicht. Verhandelt wurde über AussagenSchwertfegers, nicht über Aussagen von Suzanne Grieger-Langer. Bärbel Schwertfeger stellt dies natürlich anders dar und missbraucht in diesem Falle eine gerichtliche Entscheidung pro Meinungsfreiheit, um weiterhin ihre Lügen zu verbreiten.     

Die angeblichefreieJournalistin Bärbel Schwertfeger verbreitet in mehreren Artikeln auf ihrem Internetpranger die Mär, dass im Rahmen einer gerichtlichen Entscheidung des Landgerichts Bielefeld geurteilt worden sei, dass Suzanne Grieger-Langer in ihrem Lebenslauf falsche Angaben gemacht habe. Dieses Urteil – eigentlich ist es eine Klageabweisung – wird als eine Art Beleg dafür herangezogen, dass die Angaben von Suzanne Grieger-Langer in ihrem Lebenslauf falsch seien und dieses eben in dem Verfahren gerichtlich bestätigt worden sei.

Das ist jedoch schlicht falsch. Weder war dies Gegenstand des besagten Verfahrens noch gab es ein Urteil darüber. In dem Verfahren am Landgericht Bielefeld ging es einzig und allein darum, ob bestimmte Aussagen Bärbel Schwertfegers im Rahmen einer einstweiligen Verfügung gerichtlich untersagt werden könnten oder nicht. Das Gericht sagte nein und entschied pro Meinungsfreiheit. Diese ist in Deutschland sehr hoch aufgehängt – zu Recht. Ein Freifahrtschein für Lügen und Diffamierungen ist dies aber indes nicht, was durch zahlreiche andere Verfahren, bei denen Bärbel Schwertfeger unterlegen ist, dokumentiert ist.

Bärbel Schwertfeger mehrfach verurteilt

In inzwischen mehr als einem halben DutzendVerfahren ist Bärbel Schwertfeger verurteilt worden, unter anderem wegen schwerer Verstöße gegen das Urheberrecht, das Persönlichkeitsrecht und anderer Vergehen wie zum Beispiel nachweislich falscher Tatsachenbehauptungen. Etliche Verfahren hat Suzanne Grieger-Langer gewonnen, wohingegen sich Bärbel Schwertfeger in keinem einzigen Hauptsacheverfahren durchsetzen konnte.

Bei der Entscheidung des Landgerichts Bielefeld handelt es sich um eine Entscheidung, welche im einstweiligen Verfügungsverfahren getroffen worden ist. Diese Entscheidung wurde ohne Beratung der Kammer des Landgerichts durch einen einzelnen Bielefelder Richter getroffen, der bislang in Pressesachen noch nie in Erscheinung getreten ist.

Der Bielefelder Landrichter hat keine Entscheidung darüber getroffen, ob die Angaben von Suzanne Grieger-Langer in ihrem Lebenslauf wahr oder falsch sind, er hat lediglich eine Entscheidung darüber getroffen, ob die Berichterstattung von Bärbel Schwertfeger von der Meinungsfreiheit umfasst ist oder nicht. Hierzu hat er seine rechtliche Einschätzung kundgetan.

FAKT ist: Suzanne Grieger-Langer wurde zu keinem Zeitpunkt irgendeine Äußerung aus ihrem Lebenslauf untersagt.

Bärbel Schwertfeger nutzt das hohe Gut der Meinungsfreiheit für Lügen und Diffamierungen

Die Meinungsfreiheit ist eines der am stärksten geschützten Rechtsgüter in Deutschland. Das führt dazu, dass gerade Personen des öffentlichen Lebens, wie zum Beispiel Politiker, aber auch Prominente wie Suzanne Grieger-Langer, oft schutzlos gegenüber medialen Angriffen sind.

Hintergrund dessen ist, dass das Bundesverfassungsgericht eine sehr, sehr weite Auslegung der Meinungsfreiheit unterstützt. Dies hat zur Folge, dass Prominente quasi mediales Freiwild sind und vieles hinzunehmen haben. Das extremste Beispiel ist sicherlich das „Drecksfotzen-Urteil“ des Landgerichts Berlin, welches die Bezeichnung „Drecksfotze“ als noch zulässige Meinungsäußerung in Bezug auf die Politikerin Renate Künast angesehen hat.

So ist auch die Entscheidung des Landgerichts Bielefeld in Bezug auf Suzanne Grieger-Langer zu sehen.

Entscheidung nicht endgültig und ohne Bindungswirkung – Bärbel Schwertfeger suggeriert falsche Tatsachen

Ebenso handelt es sich bei der Entscheidung am Landgericht Bielefeld nicht um eine endgültige Entscheidung. Vielmehr ist es nur eine Entscheidung im sogenannten einstweiligen Rechtsschutz. Im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzes geht es um eine schnelle, nur vorläufige Regelung einer rechtlichen Angelegenheit. Beweise für Behauptungen mussten hier von Bärbel Schwertfeger erst gar nicht beigebracht werden. Es reicht aus, wenn Tatsachen nur glaubhaft gemacht werden. Beklagte in dem Verfahren war auch nicht Suzanne Grieger-Langer, sondern Bärbel Schwertfeger. Suzanne Grieger-Langer hat das Gericht angerufen, um die Falschaussagen rechtlich prüfen und verbieten zu lassen. 

Auch war es letztlich keine Entscheidung, durch die irgendwelche Inhalte geändert oder gelöscht werden mussten. Der Bielefelder Landrichter entschied lediglich, dass er hier der selbst ernannten Journalisten Bärbel Schwerdtfeger mehr Glauben schenkte als Suzanne Grieger-Langer. Fraglich ist, ob der Bielefelder Landrichter heute, in Kenntnis der zahlreichen neugewonnenen Tatsachen und insbesondere auch in Kenntnis der zahlreichen Verstöße von Bärbel Schwerdtfeger gegen die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland, seine Entscheidung noch einmal so treffen würde. Mehrfach wurde zwischenzeitlich gegen Bärbel Schwertfeger entschieden.

Eine Entscheidung der Hauptsache, ob die Äußerungen von Bärbel Schwerdtfeger zulässig sind oder nicht, steht bis heute aus.

Suzanne Grieger-Langer: Lebenslauf entspricht den Tatsachen

UPDATE: Inzwischen hat Suzanne Grieger-Langer ein eigenes unabhängiges juristisches Memorandum bei einem renommierten Rechtsanwalt in Auftrag gegeben. Gegenstand des Memorandums war der Lebenslauf von Suzanne Grieger-Langer. Das Memorandum kam eindeutig zu dem Schluss, dass Suzanne Grieger-Langer keine falschen Angaben gemacht hat und alle ihre dort veröffentlichten Stationen und Aussagen vollumfänglich berufsrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen, strafrechtlichen, wissenschaftlichen und werberechtlichen Vorgaben genügen. Es gab niemals einen Titelmissbrauch, auch keine Falschaussagen und keinerlei Gesetzesverstoß.

Diese Stellungnahme wurde im Mai 2020 aktualisiert.

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