Bärbel Schwertfeger und andere Aggressoren unterliegen mehr als 25 Mal vor Gericht

STELLUNGNAHME vom 03. Mai 2020

Seit nunmehr fast zwei Jahren setzt sich Suzanne Grieger-Langer, Deutschlands bekannteste Profilerin, gegen die beispiellose Rufmordkampagne rund um die angeblichfreieJournalistin Bärbel Schwertfeger zur Wehr. In mehr als 25 gerichtlichen Verfahren vor unterschiedlichen Gerichten und Kammern in ganz Deutschland sind die Aggressoren inzwischen unterlegen. Die Verurteilungen reichen von Verstößen gegen das Presserecht über Verletzungen des Urheber- und Persönlichkeitsrechts bis hin zu belegten Falschaussagen und unwahren Tatsachenbehauptungen. Unterstützt wird Suzanne Grieger-Langer in allen gerichtlichen Auseinandersetzungen von dem renommierten Berliner Medienanwalt Tim Hoesmann. Gemeinsam gehen sie gegen Bärbel Schwertfegers Internetpranger und die verleumderischen Aggressorenvor.

Immer wieder muss sich Suzanne Grieger-Langer gegen die angeblichfreieJournalistin Bärbel Schwertfeger verteidigen. Immer neue Artikel sind in den letzten Monaten und Jahren auf Schwertfegers Internetpranger und auf ihr nahestehenden Webseitenerschienen, in denen Bärbel Schwertfeger und andere AggressorenLügen über Suzanne Grieger-Langer verbreiten. Ihre Diffamierungen treiben teils abstruse Blüten und werden so auch immer wieder Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen. Dass es Bärbel Schwertfeger mit journalistischen Grundsätzen wie der Unschuldsvermutung, der Objektivität und der seriösen Recherche nicht allzu ernst nimmt, ist das eine. Das andere ist, dass sie auch rechtliche Standards eklatant missachtet und das Recht mit Füßen tritt. Die folgende Stellungnahme fasst die wesentlichen Urteile und Verfahren der letzten Zeit zusammen.

Bärbel Schwertfeger: immer neue Verstöße und Niederlagen

Die Hauptaggressorin Bärbel Schwertfeger wurde bereits mehr als ein halbes Dutzend Mal verurteilt, weil sie gegen die Rechte von Suzanne Grieger-Langer verstoßen hat. Viele der Entscheidungen sind bereits rechtskräftig. Ebenso ist die Rufmörderin mehrfach vor Gericht mit dem Versuch gescheitert, Äußerungen von Suzanne Grieger-Langer zu untersagen – Äußerungen, die der Aufklärung der Diffamierungskampagne und der Wahrheitsfindung dienen sollten. Bärbel Schwertfeger lügt schamlos. Klärt man die Öffentlichkeit über die Lügen auf, wird abgemahnt und zum Teil auch geklagt. Andere Meinungen sollen unterdrückt werden – ein beliebtes Mittel der Lobbyistin und professionellen Rufmörderin Schwertfegers

Viele dieser Verurteilungen verschweigt Bärbel Schwertfeger auf ihrem Blog, dem Internetpranger MBA-Journal. Fast alle juristischenNiederlagen und Verurteilungen gegen sie finden redaktionell dort nicht statt, sie werden unterschlagen. Stattdessen wird nur „berichtet“, was andere an Verfehlungen begangen haben, wobei die meisten dieser vermeintlichen Verfehlungen von Schwertfeger selbst konstruiert werdenund Meinungen zu Tatsachen werden.

Bärbel Schwertfeger stilisiert sich zum Opfer

Genüsslich verdreht sie Fakten und konstruiert in ihren Lügen-Artikeln Diffamierungengegen Suzanne Grieger-Langer und andere. Garniert mit Anschuldigungen, persönlichen Diffamierungen und Vorverurteilungen untergräbt Schwertfeger die Reputation vieler Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen und, im Gegensatz zu Schwertfeger, auch etwas Sinnvolleszur öffentlichen Debatte beitragen. 

Auf dieser Basis wird Schwertfeger immer wieder angezeigt, zivil- und strafrechtlich verfolgt oder privatrechtlich verklagt– und viele der Verfahren werden auch gewonnen. Das ist nun der Nährboden ihrer Legende: Sie selbst sieht sich als Opfer einer Hetzjagd. Sie verkehrt ihre Aggression in eine Opferrolle, die Täterin soll das Opfer sein. Die zahlreichen Urteile gegen sie belegen aber, dass diese Version nicht stimmt. Täterin, Rufmörderin und Reputationskillerin ist einzig und allein die selbst ernannte Journalistin Bärbel Schwertfeger. 

Bärbel Schwertfeger wegen Falschbehauptung verurteilt

So wurde Bärbel Schwertfeger vom Landgericht Hamburg verurteilt, weil sie im Rahmen ihrer angeblich neutralen Berichterstattung zum Beispiel schlicht unterschlagen hat, dass Frau Grieger-Langer im Rahmen einer Gerichtsverhandlung sehr wohl ihre akademischen Zeugnisse vorgelegt hat (Az. 324 O 379/18). In dem Verfahren ging es um die Behauptung Schwertfegers, Suzanne Grieger-Langer habe ihren Lebenslauf geschönt. Dass Suzanne Grieger-Langer Beweise vorgelegt hat, die das Gegenteil beweisen, passte nicht in den „Bericht“ Schwertfegers und wurde deswegen redaktionellzunächstauch nicht erwähnt.

Ebenso wurde Bärbel Schwertfeger vom Landgericht Köln verurteilt, weil sie den Lebenslauf von Suzanne Grieger-Langers Website widerrechtlich kopiert und veröffentlicht hat (Az. 14 O 424/18). Die Übernahme des Lebenslaufes stellt eine Verletzung gegen das Urheberrecht dar. Die hilflosen Versuche der selbst ernannten Journalistin, dieses als journalistische Berichterstattung und als angeblichen Beleg für ihre kruden Äußerungen zu rechtfertigen, haben das Landgericht Köln nicht überzeugt. Die Richter schenkten ihr keinen Glauben und entschieden gegen sie.

Generell scheint das Urheberrecht für Bärbel Schwertfeger keine Rolle zu spielen. Gerne wird von ihr ungefragt Bildmaterial Dritter genutzt. Auch deswegen wurde sie in einem Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt verurteilt (Az. 2-06 O 373/18). Dass trotz dieser Verurteilung dasBildmaterial weiter von ihr genutzt wurde, ist aufgrund der Fülle der Verstöße von Bärbel Schwertfeger gegen die Rechtsordnung nur noch eine Fußnote. Die staatliche Rechtsordnung gilt offensichtlich nicht für die Inquisitionsjournalistin. 

Weitere Verfahren wegen Urheberrechtsverletzungen sind aktuell noch vor verschiedenen Gerichten anhängig.

Bärbel Schwertfeger ignoriert journalistische Standards wie die Unschuldsvermutung

Auch das Persönlichkeitsrecht tritt Bärbel Schwertfeger immer wieder gerne mit Füßen – so auch im Falle Suzanne Grieger-Langers. Es scheint eine Methodik Schwertfegers zu sein, selbst Strafanzeigen gegen ihre Kritiker zu stellen und dann über diese so zu berichten, als seien sie eine von ihr recherchierte Enthüllung. Die Strafverfahren, die aufzudecken sie vorgibt, sind von ihr selbst initiiert. So kann sie genüsslich mit dem Finger auf andere zeigen und angebliche Missetaten aufdecken. Die Wahrheit spielt dabei für Bärbel Schwertfeger keine Rolle. Sie agiert wie ein Brandstifter bei der Feuerwehr, der selbst Feuer legt, um anschließend beim Löschen zum Helden zu werden. Bärbel Schwertfeger betreibt so journalistische Brandstiftung. 

Dabei gilt generell: Die Berichterstattung über Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren ist nur in engen Grenzen zulässig. Hintergrund dessen ist, dass in Deutschland, wie übrigens in jedem zivilisierten Land der Welt, die Unschuldsvermutung gilt. Das bedeutet, dass bis zum Beweis einer Schuld jeder als unschuldig zu gelten hat. Diese Unschuldsvermutung muss sich auch zwingend in einer seriösen Berichterstattung wiederfinden. Von seriös ist Bärbel Schwertfegers Internetpranger aber weit entfernt, ebenso von gutem und seriösem Journalismus. Jeder echte Journalist ist dem Grundsatz der Unschuldsvermutung in seiner Recherche und Berichterstattung verpflichtet. Bärbel Schwertfeger indes missachtet diesen Grundsatz. 

Deshalb wurde Bärbel Schwertfeger mehrfach vom Landgericht Frankfurt verurteilt, weil sie in rechtswidriger Art und Weise über das von ihr selbst initiierte Strafverfahren gegen Suzanne Grieger-Langer berichtet hat (Az. 2-03 O 434/18, 2-03 O 394/19 und 2-03 O 522/19). Ein Teil der Verurteilungen wurde mittlerweile von ihr anerkannt.

Bärbel Schwertfeger droht seriösen Journalisten

Offensichtlich hat nur die selbst ernannte und angeblich freie Journalistin aus dem Kelch der Weisheit getrunken, sodass jede Kritik an ihr von Grund auf falsch sein muss. Dies musste auch der Journalist und Portalbertreiber Oliver Rüsche erfahren, der an einer Pressekonferenz von Suzanne Grieger-Langer im Februar 2020 teilgenommen und anschließend darüber berichtet hat. Inhalt der Pressekonferenz waren unter anderem die Anwürfe Bärbel Schwertfegers gegen Suzanne Grieger-Langer. Kaum war der Bericht von Oliver Rüsche veröffentlicht, sah sich der Journalist unvermittelt einem erheblichen Druck seitens Bärbel Schwertfeger ausgesetzt, seine Berichterstattung zu revidieren. Unter anderem verlangte die Aggressorin den Abdruck einer umfangreichen Gegendarstellung. Dass im Rahmen dieser, im Übrigen unzulässigen, Gegendarstellung wieder zahlreiche Verstöße gegen die Rechte von Suzanne Grieger-Langer entstanden, wurde durch das Landgericht Frankfurt entschieden (Az. 2-32 O 43/20). Diese Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

In einer weiteren Mail drohte Bärbel Schwertfeger Oliver Rüsche, wenn er den Bericht nicht lösche oder zumindest ändere, würde „es ihm ergehen wie Suzanne Grieger-Langer“ – eine offene Drohung und ein Beweis dafür, dass es Bärbel Schwertfeger weder um die Wahrheit noch um Recht geht.

Unterlassungserklärungen begleiten Bärbel Schwertfeger

Bärbel Schwertfeger beklagt sich immer wieder auf ihrer Website, dass sie viele Abmahnungen erhalten würde. Dies passiert freilich, weil sie unseriös und verleumderisch berichtet. Bärbel Schwertfeger unterschlägt dabei, dass sie mehrere Unterlassungserklärungen wegen der genannten Abmahnungen abgegeben hat. Offensichtlich sind diese Abmahnungen dann doch nicht so unberechtigt, wie Schwertfeger gerne behauptet. Dort, wo keine Unterlassungserklärung abgegeben worden ist, mussten in vielen Fällen die Gerichte entscheiden, wie die mehr als ein halbes Dutzend Verurteilungen belegen.

Bärbel Schwertfeger klagt – und scheitert

Bärbel Schwertfeger ist ihrerseits ebenfalls sehr klagefreudig – ungewöhnlich für Journalisten, die im Allgemeinen peinlich genau auf saubere Recherchen und Berichte achten, um eben Klagen zu vermeiden. Nicht so Bärbel Schwertfeger. Sie versucht gerne, Gegenstimmen zu ihren absurden Äußerungen immer wieder auch juristisch zu unterdrücken.

So hat sie selbst mehrere Verfahren gegen Suzanne Grieger-Langer initiiert. In der Mehrheit der Verfahren ist sie allerdings gescheitert. So konnte sie sich weder vor dem Landgericht Deggendorf noch vor dem Landgericht Hamburg und erst recht nicht vor dem Oberlandesgericht Hamburg mit ihren Forderungen durchsetzen, einzelne Aussagen von Suzanne Grieger-Langer zum Sachverhalt der Aggression verbieten zu lassen. 

Gerade das Verfahren vor dem Landgericht Deggendorf (Az. 22 O 92/19) muss ein harter Schlag für die selbst ernannte Journalistin gewesen sein. Hier hat ihr das Landgericht mit klaren Worten gesagt, dass die Äußerungen von Suzanne Grieger-Langer in Bezug auf die selbst ernannte Journalistin von ihr nicht untersagt werden können. Das Recht der eigenen Meinung steht nicht nur Schwertfeger, sondern natürlich auch Suzanne Grieger-Langer zu. Suzanne Grieger-Langer darf über Bärbel Schwertfeger unter anderem sagen, dass sie „keine freie Journalistin ist“, „sie der Lobbyarbeit überführt wurde“, „sie Partner, Kontakte und Referenzen von Suzanne Grieger-Langer unter Druck setzt“ und vieles mehr.   

Ebenso wollte Bärbel Schwertfeger den Profiler-Suzanne-Enthüllungs-Bestseller „Cool im Kreuzfeuer“ verbieten lassen, weil sie in dieser Publikation einen Verstoß gegen ihre Rechte sah. Sie ist damit sowohl vor dem Landgericht Hamburg (Az. 324 O 173/19) als auch vor dem Oberlandesgericht Hamburg (Az. 7 W 50/19) gescheitert. Beide Gerichte wiesen ihren Antrag ab. Das Buch kann also weiterhin ohne Einschränkung verkauft werden.

Niederlage des Haufe Verlags

Manch einer von Schwertfegers Komplizen und Co-Rufmördern holt sich ein blaues Auge und wird gerichtlich verurteilt. Dies musste auch der eigentlich renommierte Haufe Verlag erfahren, der über eine angeblich „gefakte“ Referenz- und Kundenliste von Suzanne Grieger-Langer berichtet. Das Landgericht Frankfurt (Az. 2-03 0 77/20) sah in dem Artikel zahlreiche Verletzungen der Rechte von Suzanne Grieger-Langer und verbot dem Verlag, umfangreiche Teile seines Artikels weiter zu publizieren.

Auch die Journalistin, welche diesen Unsinn für den Haufe Verlag geschrieben hatte, wurde vom Landgericht Frankfurt zur umfangreichen Unterlassung (Az. 2-03 O 91/20) verurteilt.

Der Verlag hat gegen die Entscheidung Rechtsmittel eingelegt, eine endgültige Entscheidung zugunsten von Suzanne Grieger-Langer steht noch aus.

Die Ruhrbarone als Komplizen

Bärbel Schwertfeger verfügt über ein Verleumdungsnetzwerk, das sie immer nutzt, um ihre redaktionellen Angriffe auf breitere publizistische Beine zu stellen. Mithilfe dieses Verleumdungsnetzwerkes suggeriert sie, dass ihre Un- und Halbwahrheiten in einer vermeintlichen breiten Öffentlichkeit diskutiert werden. Es ist eine kleine, aber sehr perfide und vernetzte Blogger-Gemeinde, die willfährig Schwertfeger-Artikel aufnimmt. Ein paar Beispiele dafür werden im Folgenden genannt.

Zu Beginn der Kampagne gegen Suzanne Grieger-Langer hat sich auch das selbst ernannte Journalistenkollektiv der Ruhrbarone rund um die Blogger Stefan Laurin und Sebastian Bartoschek sehr aktiv an der Kampagne gegen Suzanne Grieger-Langer beteiligt.

Da es die beiden Schwertfeger-Komplizen mit der Wahrheit nicht ganz so genau nahmen, wurden sie in zahlreichen Verfahren verurteilt. Insbesondere musste ein Artikel über eine angeblich falsche Referenz umfangreich revidiert werden, was im Ergebnis dazu führte, dass der Artikel sang- und klanglos gelöscht wurde (LG Hamburg: Az. 324 O 412/18 und 324 O 494/18; LG Köln: Az. 28 O 382/18, 28 O 374/18 und 28 O 28/19).

Auch diese zahlreichen Verurteilungen werden natürlich öffentlich von den Aggressoren nicht großartig thematisiert – im Gegenteil, sie werden verschwiegen.

Schlicht gelogen: der falsche Plagiatsvorwurf

Die Aggressoren schrecken auch nicht davor zurück, Dritte für ihre Zwecke zu instrumentalisieren. So wurde Suzanne Grieger-Langer plötzlich von einem Berufsverband angeschrieben, dass ihr Buch „Die sieben Säulen der Macht“ angeblich ein Plagiat sei. Initiiert wurde dieser Vorwurf durch die angebliche Anfrage einer Journalistin. Der Verdacht liegt nahe, dass sich bei dieser Journalistin um Bärbel Schwertfeger gehandelt hat, die wieder einmal unter dem Vorwand einer redaktionellen Recherche Dritte zu Mittätern und Kronzeugen wider Willen zu machen versuchte. 

Der Vorwurf des Plagiats ist natürlich ein sehr schwerwiegender Vorwurf – und schlicht Unfug! Nachdem außergerichtliche Einigungsversuche mit dem Verband und dessen Vorsitzenden zunächst gescheitert waren, mussten die Gerichte den Streit entscheiden. In zahlreichen Urteilen hat das Landgericht Frankfurt (Az. 2-03 O 440/18, 2-03 O 77/19, 2-03 O 101/19, 2-03 O 102/19 und 2-03 O 104/19) und das Oberlandesgericht Frankfurt (Az. 16 U 68/19) zugunsten von Suzanne Grieger-Langer entschieden. „Die sieben Säulen der Macht“ ist kein Plagiat!

Da es Suzanne Grieger-Langer nicht darum geht, unnötige und für die jeweilige Gegenseite teure Prozesse zu führen, wurde im späteren Verfahren ein umfassender Vergleich geschlossen und der falsche Plagiatsvorwurf ein für alle Mal aus der Welt geschafft. Es geht Frau Grieger-Langer, trotz aller gegenteiligen Behauptungen, nicht darum, Dritte finanziell zu schädigen, sondern nur um den Schutz ihrer eigenen Rechte.

Ungeprüfte Quellen und willfährige Helfershelfer

Ein Grundsatz für jeden seriösen Journalisten und ehrlichen Medienschaffenden ist, vor einer Publikation eine Quelle doppelt zu prüfen und eventuell mit dem im Bericht Genannten Rücksprache zu halten. Leider halten sich viele nicht an diesen eigentlich elementaren Grundsatz, übernehmen ungeprüft Behauptungen Dritter und verbreiten diese dann weiter. Dass die Einhaltung dieses Grundsatzes nicht optional ist, musste auch ein Blogger erfahren, der ohne Rücksprache mit Suzanne Grieger-Langer einfach die falschen Vorwürfe Bärbel Schwertfegers übernahm. Auch hier wurde zunächst außergerichtlich versucht, eine entsprechende Lösung zu finden – leider vergeblich. Erst nachdem der Blogger vom Landgericht Frankfurt (Az. 2-03 O 535/19) verurteilt wurde, hat dieser akzeptiert, die Rechte von Suzanne Grieger-Langer zu achten. Dies war eine komplett überflüssige und leider auch sehr teure Erfahrung für den Blogger. Es zeigt aber, dass es teuer werden kann, wenn man Quellen und Behauptungen von Bärbel Schwertfeger ungeprüft glaubt und sogar übernimmt.

Die falschen Vorwürfe der GWUP

Die selbst ernannte Journalistin Bärbel Schwertfeger und der krude Haufen der GWUP (Gesellschaft zur wissenschaftlichen Untersuchung von Parawissenschaften e. V.) aus Roßdorf haben eine enge Beziehung. Unter anderem hat Bärbel Schwertfeger auch schon einmal einen Vortrag bei der GWUP gehalten. Daher ist es wenig verwunderlich, dass sich auch diese Gesinnungsorganisation an der medialen Hetzjagd gegen Suzanne Grieger-Langer beteiligt hat. Vom Landgericht Frankfurt (Az. 2-03 O 72/19) wurden sie deswegen auch verurteilt, weil sie falsche Tatsachen verbreiteten. Auch dieses Verfahren wurde später durch einen umfangreichen Vergleich beigelegt, nachdem der Verein versicherte, die Äußerungen nicht zu wiederholen.

Renommierte Zeitungen fallen auf die Hetzjagd der Bärbel Schwertfeger herein

Doch nicht nur kleine Blogger und angebliche Journalisten oder Vereine aus Roßdorf fallen auf die Berichterstattung Bärbel Schwertfegers herein, manchmal leider eben auch renommierte Zeitungen. Manche mussten deswegen schon juristische Niederlagen einstecken. Mehrere Zeitungen haben unter Missachtung des Persönlichkeitsrechts über die Strafanzeige von Bärbel Schwertfeger gegen Suzanne Grieger-Langer berichtet – die Strafanzeige, die Schwertfeger selbst stellte. Gegen diese Berichterstattungen ging Suzanne Grieger-Langer jeweils vor. Auch hier wurde, wie immer, zunächst versucht, die Angelegenheit außergerichtlich gütlich beizulegen. Doch dort, wo keine Unterlassungserklärung abgegeben worden ist, musste mal wieder ein Gericht entscheiden. So wurde die Augsburger Allgemeine Zeitung verurteilt, weil sie mit ihrer Berichterstattung gegen die Unschuldsvermutung verstoßen hatte (LG Frankfurt, Az. 2-03 O 480/19).

Mehr als 25 Verurteilungen Bärbel Schwertfegers und ihrer Komplizen

Wer die Aktenzeichen mitgezählt hat, kommt auf mehr als 25 Niederlagen der Aggressoren rund um Bärbel Schwertfeger. Nicht mitgezählt sind die zahlreichen Unterlassungserklärungen, die außergerichtlich abgegeben wurden und somit kein Gerichtsverfahren nach sich gezogen haben. Trotz dieser schier unglaublichen Anzahl von Entscheidungen zugunsten von Suzanne Grieger-Langer geht die mediale Hetzjagd auf sie weiter, sodass sicher noch weitere Aktenzeichen und Urteile gegen Bärbel Schwertfeger und andere Aggressoren folgen werden.

Update 10. Mai 2020: Bärbel Schwertfeger unterschlägt Wahrheit

Das Landgericht Frankfurt hat nun eine weitere Entscheidung gegen Bärbel Schwertfeger gefällt und eine gegen die Münchner Lügenjournalistin ergangene einstweilige Verfügung bestätigt. Dass es Bärbel Schwertfeger mit der Wahrheit nicht immer ganz genau nimmt, ist somit erneut gerichtlich bestätigt worden. Das Landgericht Frankfurt hat trotz des massiven Widerspruchs Schwertfegers seine Entscheidung beibehalten und Bärbel Schwertfeger zur Unterlassung von weiteren Lügen verurteilt (Az. 2-03 364/19).

In dem Verfahren selbst ging es einmal mehr um einen diffamierenden Text, in welchem Bärbel Schwertfeger erneut bewusst Fakten verschwiegen hat. Informationen wurden unterschlagen, um dem Leser eine andere Wahrheit vorzugaukeln. 

Die Frankfurter Richter entschieden, dass eine Tatsachenbehauptung, die nur Teilwahrheiten vermittelt und dadurch beim Adressaten der Äußerung zu einer Fehleinschätzung führt, rechtswidrig ist. Es dürfen also nicht solche Fakten verschwiegen werden, deren Mitteilung beim Adressaten zu einer dem Betroffenen günstigeren Beurteilung des Gesamtvorgangs hätte führen können.

Genau dies hat Bärbel Schwertfeger im Rahmen ihrer falschen Berichterstattung getan. Sie hat bewusst entlastende Umstände verschwiegen – wieder einmal.

Das Landgericht hat in seiner noch nicht rechtskräftigen Entscheidung klar entschieden, dass Bärbel Schwertfeger diese Unvollständigkeit auch bewusst gewesen ist. Es wäre ein Leichtes gewesen, eine vollständige Berichterstattung vorzunehmen.

Auch hat das Landgericht im Rahmen seiner Entscheidung klar dargelegt, dass Bärbel Schwertfeger unwahr über einen von Suzanne Grieger-Langer geführten Prozess berichtet hat. Hier war der Hintergrund, dass Bärbel Schwertfeger in einem Text behauptet hat, dass bestimmte Behauptungen in einem Prozess mehrfach aufgestellt worden sind. Eine klare Lüge von Bärbel Schwertfeger, wie jetzt auch das Landgericht entschied, das die Behauptung als unwahr einstufte.

Somit wurde einmal mehr deutlich, dass Bärbel Schwertfeger die Unwahrheit in ihren Texten sagt. Glaubwürdiger und guter Journalismus sieht anders aus.

Update 11. Mai 2020: Vierstelliges Ordnungsgeld – Bärbel Schwertfeger muss zahlen

Und weiter geht’s. Immer neue Urteile gegen die selbsternannte Journalistin Bärbel Schwertfeger.

Das mittlerweile bekannte Frankfurter Landgericht hat Bärbel Schwertfeger jetzt auch zu einem Ordnungsgeld in vierstelliger Höhe verurteilt, weil sie sich nicht an ein gerichtliches Urteil gehalten hat. Bärbel Schwertfeger war gerichtlich dazu verurteilt worden, bestimmte Äußerungen zu unterlassen (Az. 2-03 O 394/19). Hier ging es insbesondere um die Berichterstattung über ein Strafverfahren.

Auf ihrer Webseite hatte die Lügenbloggerin Bärbel Schwertfeger nach der Verurteilung die Äußerung gelöscht, sie hatte es allerdings versäumt, diese Äußerung auch von ihrer Facebook-Seite zu löschen. Vor Gericht behauptete sie, dass sie die Facebook-Seite gar nicht selbst aktiv betreibe. Vielmehr sei diese einmal vor elf Jahren eingerichtet worden und Inhalte würden nur technisch an Facebook übermittelt.

Wenn dieser Vortrag stimmt, dann ist Bärbel Schwertfeger von ihrem Verständnis für moderne Medien und gutem Journalismus weit entfernt von der heutigen Realität. Eine für eine angeblich freie Journalistin sehr bedenkliche Einstellung zu modernen Medien und zur persönlichen Verantwortung mit deren Umgang.

Trotz des angeblich technischen Unverständnisses sah das Landgericht Frankfurt hier richtigerweise ein Organisationsverschulden seitens Schwertfegers, da sie nicht alles Zumutbare getan habe, um der gerichtlichen Entscheidung zu folgen, und verurteilte sie, an die Staatskasse zu zahlen. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

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