Cybermobbing: Das sollten Opfer tun

Profiler Suzanne | Cybermobbing: Das sollten Opfer tun | Newsletter ProfilerSuzanne3Analysten schätzen, dass aktuell allein in Deutschland 1,5 Millionen Mobbingopfer leben: Sie werden in der Schule gemobbt oder auf der Arbeit – und zunehmend auch im Internet. Die Gründe dafür, dass jemand zum Opfer von Mobbing-Attacken wird, sind denkbar banal: Oft reicht es schon aus, in irgendeiner Weise von der Norm abzuweichen, um in den Fokus der Hater zu geraten. Die Medien sind zudem tagtäglich voll von Nachrichten über Stars und Sternchen, die Opfer von Cybermobbing geworden sind. Kriminalpsychologen gehen davon aus, dass acht von zehn Prominente schon einmal in dieser Form belästigt wurden. Experten wissen: Die Anonymität des Internets hat die Hemmschwelle für Mobber stark gesenkt.

 

Madonna, Justin Bieber und Co: Stars sind beliebte Opfer

Zu denjenigen, die wissen, wie es sich anfühlt, ins Kreuzfeuer von Hatern zu geraten, zählen auch Weltstars wie Madonna und Justin Bieber oder die Tochter von Michael Jackson, Paris Jackson, die nach einem großen Shitstorm sogar versucht hat, sich das Leben zu nehmen. Madonna forderte erst kürzlich bei Instagram zu einem „Smilestorm“ auf, um Internet-Hatern den Wind aus den Segeln zu nehmen. „Investiert eure Zeit in Dinge, die ihr liebt“, lautete ihr Appell an Fans und Trolle gleichermaßen. Trolle sind Störenfried der Kommunikation und der Community; sie schüren Ängste, nähren Zweifel und füttern den Neid. Ihre Kommunikation dient nicht dem Austausch, sondern der Provokation. Eine besonders beliebte Plattform für Beleidigungen und Lügen, die nicht selten unter der Gürtellinie liegen, sind Fotos, die Prominente – aber auch Leute wie du und ich – in sozialen Netzwerken wie Facebook oder Instagram posten.

Opfer von Cybermobbing werden kann jeder. Jeder kann immer und überall, plötzlich und unerwartet in den Fokus von Hatern geraten. Es reicht mitunter schon, wenn sich jemand im Kleidungsstil, im Aussehen, im Auftreten oder im Musikgeschmack von der Mehrheit unterscheidet. Auch, wer zu keiner Clique gehört, kann schnell auf die Abschussliste von Cybermobbern geraten. Nicht selten sind es Menschen, die man kennt – etwa aus der Schule, von der Arbeit oder aus einem Verein – die einen überraschend und aus meist nicht nachvollziehbaren Gründen auf dem Kieker haben. Verbale Attacken im World Wide Web finden zwar digital statt, haben jedoch weitgehende Konsequenzen auch für die reale Welt. So kann Rufmord im Internet nicht nur seelische Schäden bei den Opfern anrichten, sondern auch den ganzen Lebenslauf und die Karriere zerstören – etwa, wenn Geschäftspartner Unwahrheiten für bare Münze nehmen und in der Folge Geschäftsbeziehungen zu Mobbingopfern beenden. Im Grunde genommen kann Cybermobbing also komplette Existenzen zunichtemachen.

Trolle brauchen Publikum

Die Sprache der Trolle, das Framing, schafft enge Denkkorridore. Auch, wenn es den Cybermobbern nicht gleich beim ersten Mal gelingt, Leser oder Zuhörer auf ihre Seite zu ziehen: Wenn man nur lange genug zuhört oder mitliest, wird man am Ende doch den vorgegebenen Korridor entlang gehen und scheinbar logisch zu dem Schluss gelangen, den sich die Störenfriede wünschen. Fakten können nicht rein rational verarbeitet werden. Das Gehirn braucht eine Hilfestellung, eine Einordnung. Eine Perspektive auf den Fakt. Diese Perspektive künstlich zu schaffen, nennt die Psychologie Framing. Trollen geht es also darum, einen Referenzrahmen zu schaffen, in dem der Fakt eine emotionale Bedeutung erhält, idealerweise für den Leser selbst. Wie beim direkten Mobbing auch, kommen Cybermobber meist erst in der Gruppe so richtig in Fahrt: In Hasskommentaren schaukeln sie sich gegenseitig hoch. Beim Cybermobbing geht es den Tätern stets auch darum, ein Publikum zu haben – also Mit-Leser, die sich unterhalten fühlen, solange sie der Hass nicht selbst betrifft. Selbst diejenigen Leser, die das Unrecht in den Posts erkennen, trauen sich oftmals nicht, sich einzumischen – nicht selten aus Angst, ins Kreuzfeuer zu geraten.

Die Opfer bleiben oft im Verborgenen

Im Vergleich zum direkten Mobbing fällt es Tätern beim Cybermobbing noch leichter, Grenzen zu überschreiten: Sie fühlen sich sicher, weil sie glauben, anonym zu bleiben und deshalb für ihre Taten nicht zur Verantwortung gezogen werden zu können. Mitleid haben Trolle keines: Dafür sorgt schon allein die Tatsache, dass man sein Opfer nicht direkt vor Augen hat – und damit auch nicht das Leid, das man durch seinen virtuellen Beschuss verursacht. Opfer wiederum, die sich nicht trauen, andere um Hilfe zu bitten, bleiben mit ihrem Leiden im Verborgenen. Dabei sind die Auswirkungen von Cybermobbing meist schlimmer als die des Mobbings im sogenannten Real Life – vor allem deshalb, weil man vor dieser Art von Mobbing nie sicher sein kann: Cybermobbing ist Mobbing, das über den Rechner quasi direkt Einzug hält im Zuhause der Opfer – also genau in den Bereich, der eigentlich Schutz und Zuflucht bieten sollte. Betroffene sind dem Hass der Trolle theoretisch 24 Stunden am Tag ausgesetzt. Sie leiden zudem unter der Ungewissheit, wer sich hinter den Attacken versteckt. Es könnte schließlich jeder sein – also auch Menschen, mit dem man bekannt oder sogar befreundet ist. Diese Ungewissheit verunsichert viele Opfer, die dadurch Misstrauen selbst gegenüber engen Freunden und Bekannten entwickeln.

Rufmord: Auch Unternehmen bleiben nicht verschont

Cybermobbing und Rufmord im Internet sind mittlerweile zu einem ernsthaften Problem geworden. Hater greifen allerdings nicht nur Einzelpersonen, sondern auch ganze Firmen an. Zu den häufigsten Arten von Cybermobbing gegen Unternehmen zählen Fake-Bewertungen auf Bewertungsportalen oder Verkaufsplattformen. Die Verleumdung findet mitunter auch auf Facebook oder Twitter statt. Besonders perfide: Trolle mögen diese Plattformen gern, weil Schmähbeiträge dort innerhalb kürzester Zeit von vielen Personen gesehen und geteilt werden können.
Ist das Ansehen eines Unternehmens durch üble Nachrede erst einmal geschädigt, ist es schwer, den guten Ruf wiederherzustellen. Firmen, die beobachten, dass in Foren oder sozialen Netzwerken Unwahrheiten oder Beleidigungen über sie verbreitet werden, sollten sofort handeln, um folgenschwere Schäden in ihrer Reputation zu vermeiden. Zudem ist es generell ratsam, im eigenen Betrieb ein professionelles Reputations- und Krisenmanagement zu betreiben.

Egal, ob man als Privatperson oder Unternehmen ins Kreuzfeuer von Trollen gerät – folgende 5 Tipps sollten Opfer von Cybermobbing in jedem Fall beherzigen:

  1. Rufschädigende Beiträge speichern und ausdrucken – als Beweismittel, falls eines gebraucht wird.
  2. Wenn möglich: Den Urheber der Denunzierungen ermitteln und abmahnen
  3. Die Löschung des Schmähbeitrags beim Betreiber der Website verlangen
  4. Anzeige erstatten – wenn nötig gegen Unbekannt
  5. Negative Kommentare durch positive aufheben. Wichtig: Keinesfalls sollte man sich dabei auf das gleiche Niveau begeben wie die Trolle!

Expertentipp: Um den Urheber eines Internetbeitrages zu ermitteln, kann man sich an den Webseitenbetreiber wenden. Sobald der Täter bekannt ist, kann man ihn außergerichtlich abmahnen beziehungsweise auf seinen Verstoß hinweisen.

Kein Kavaliersdelikt: Rechtliche Handhabe gegen Trolle

Beschimpfungen oder Verleumdungen im Internet sind kein Kavaliersdelikt: Alle Beleidigungsdelikte sind Straftaten, die mit Freiheitsstrafen von einem (Beleidigung) bis fünf Jahren (Verleumdung) bestraft werden können. Per Gesetz stellen ganz unterschiedliche Arten von Aussagen eine Straftat dar, darunter auch falsche Tatsachenbehauptungen. Stellt sich eine Behauptung als nicht erweislich wahr dar, kann ein entsprechender Post zudem als üble Nachrede gelten und bestraft werden. Noch gravierender ist die Straftat, wenn ein Hater seine Behauptung „wider besseres Wissen“ tätigt – also obwohl er ganz genau weiß, dass sie falsch ist. In einem solchen Fall spricht das Gesetz von Verleumdung.

Lässt sich der Wahrheitsgehalt einer Aussage nicht überprüfen, handelt es sich um ein sogenanntes Werturteil. Hiermit kann sich ein Mobber zumindest der Beleidigung schuldig machen. Dabei obliegt es im Ernstfall den Gerichten, eine genaue Grenze zwischen zulässigem Werturteil und einer Schmähkritik zu definieren.

Expertentipp: Eine Beleidigung liegt fast immer dann vor, wenn Trolle oder Hater vulgäre Schimpfwörter verwenden. Zudem kann auch schon die Verwendung eines Emojis als Beleidigung gelten!

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