Suzanne Grieger-Langer siegt in zehn Gerichtsverfahren über ihre Aggressoren

Öffentliche Stellungnahme vom 7. Februar 2019

Die Lobbyistin und Verleumderin Bärbel Schwertfeger ist Teil eines Aggressoren-Netzwerks, das immer wieder versucht, den guten Ruf von Suzanne Grieger-Langer zu beschädigen und die Reputation von Deutschlands bekanntester Profilerin auf dem Markt zu zerstören. Immer wieder werden auf Blogs, vor allem auf dem eigenen Blog Bärbel Schwertfegers, falsche Tatsachen behauptet, Unwahrheiten berichtet, Wahrheiten verdreht oder hanebüchene Zusammenhänge konstruiert. Immer öfter treffen sich deswegen Bärbel Schwertfeger und Suzanne Grieger-Langer vor Gericht. Bis heute (7. Februar 2019) hat sich Suzanne Grieger-Langer in insgesamt zehn Gerichtsverfahren gegen ihre Aggressoren und die Rufmörderin Bärbel Schwertfeger durchgesetzt.

Bärbel Schwertfeger wurde schon oft verurteilt, weil sie es mit der Wahrheit nicht allzu genau nimmt oder weil sie gegen andere Gesetze verstößt. Eine Liste der Gerichtsverfahren und Urteile, die bis zum heutigen Tag allesamt gegen Bärbel Schwertfeger und andere Aggressoren aus ihrem Rufmord-Netzwerk ausfielen, findet sich hier: 

Bärbel Schwertfeger und falsche Tatsachenbehauptungen

Suzanne Grieger-Langer erwirkte durch ihren Anwalt Tim Hoesmann von der Berliner Medienrechtskanzlei Hoesmann vor dem Landgericht Hamburg (Aktenzeichen 324 O 379 / 18 und 324 O 412/18) jeweils eine einstweilige Verfügung, in der untersagt worden ist, weiter zu behaupten, dass Suzanne Grieger-Langer in einem Verfahren vor dem Landgericht Bielefeld nur eine eidesstattliche Versicherung vorgelegt hätte. Hier haben ihre Kritiker bewusst unterschlagen, dass sie auch Diplome und Urkunden, die ihre akademischen Leistungen belegen, vorgelegt hat. Ein Hinweis auf die herausragenden akademischen Leistungen von Suzanne Grieger-Langer stört anscheinend das Weltbild der Aggressoren rund um die selbst ernannte Journalistin Bärbel Schwertfeger, daher werden diese Tatsachen gerne unterschlagen und stattdessen lieber weiterhin Lügen verbreitet.

Ihre Hauptkritikerin hat einsehen müssen, dass sie eine Lüge verbreitet hat. Sie hat die Entscheidung des Gerichts akzeptiert und eine Abschlusserklärung abgegeben. Ein anderer Aggressor, ebenso ein selbst ernannter Journalist, hat dies nicht eingesehen und trotz gerichtlicher Entscheidung und anwaltlicher Aufforderung keine ordentliche Erklärung abgegeben. Deswegen wurde er dann in dem folgenden Hauptsacheverfahren (Landgericht Hamburg, Aktenzeichen 324 O 494/18) auch in der Hauptsache verurteilt, die falsche Äußerung nicht zu wiederholen.

Diebstahl geistigen Eigentums – für Bärbel Schwertfeger KEIN Problem

Eine weitere einstweilige Verfügung konnte Suzanne Grieger-Langer vor dem Landgericht Köln (Aktenzeichen 14 O 324/18) erwirken. Hier wurde der Hauptaggressorin Bärbel Schwertfeger untersagt, den Lebenslauf und die Referenzen von Suzanne Grieger-Langer widerrechtlich zu kopieren und auf ihrer eigenen Webseite einzustellen.

UPDATE: Neben dem einstweiligen Verfügungsverfahren, welches ja nur eine vorläufige Regelung ist, haben Suzanne Grieger-Langer und ihr Anwalt auch in der Hauptsache Klage erhoben. Hier hat die angeblich freie Journalistin Bärbel Schwertfeger bereits den Klageanspruch zum Teil anerkannt, sodass ein Urteil des Landgerichts Köln wegen des Diebstahls geistigen Eigentums gegen Bärbel Schwertfeger erging. Insoweit ist es unbeachtlich, dass die einstweilige Verfügung als vorläufige Regelung aufgrund einer OLG Entscheidung nicht mehr weiter gilt. 

Dass es die Aggressoren rund um die Lobbyistin und Rufmörderin Bärbel Schwertfeger mit dem Urheberrecht nicht immer ganz ernst nehmen, wurde auch vor dem Landgericht Frankfurt entschieden. In dem einstweiligen Verfügungsverfahren (Aktenzeichen 2-06 O 373/18) wurde untersagt, nicht weiter ein widerrechtlich genutztes Foto von Suzanne Grieger- Langer für die entsprechenden Schmäh-Artikel zu benutzen.

Hiergegen legte die Hauptaggressorin Bärbel Schwertfeger Widerspruch ein. Trotz einer sehr umfangreichen Begründung, warum dies von Suzanne Grieger-Langer alles angeblich rechtsmissbräuchlich sei, hat das Gericht sich davon nicht beeindrucken lassen, sondern hat die einstweilige Verfügung nach mündlicher Verhandlung auch bestätigt. Das stört aber die mehrfach unterlegene Bärbel Schwertfeger nicht.

UPDATE: Das Bild wurde übrigens von der selbst ernannten Journalistin trotz Verurteilung weiterverwendet. Die Maßstäbe an Redlichkeit und Rechtsstaatlichkeit, welche sie bei anderen verlangt, gelten wohl somit für die Aggressorin und angebliche Journalistin nicht.

Suzanne Grieger-Langer wirbt mit echten und seriösen Referenzen und Kunden

Gerne wird von den Aggressoren rund um Bärbel Schwertfeger immer wieder behauptet, dass öffentlich gemachte Referenzen von Suzanne Grieger-Langer, die ihre fachliche Expertise unter Beweis stellen sollen, falsch bzw. gefälscht seien. In zwei Verfahren hat Suzanne Grieger-Langer sich gerichtlich bestätigen lassen, dass diese Behauptung der Aggressoren in Bezug auf eine bestimmte Referenz falsch ist. Auch hier haben die Aggressoren nachweislich gelogen. Die Aktenzeichen des Landgerichts Köln lauten 28 O 382/18 und 28 O 374/18.

Einer der Verurteilten legte Widerspruch gegen die Entscheidung ein. Auch hier wurde die einstweilige Verfügung wieder bestätigt. Berichtet wird natürlich darüber seitens der Aggressoren auf deren Lügen-Blogs und Internet-Pragern nicht. Stattdessen wird der entsprechende Artikel einfach unkommentiert gelöscht, weil er scheinbar das gewünschte Bild stört.

Fakt ist: Alle Referenzen von Suzanne Grieger-Langer, mit denen sie auf ihrer Website wirbt, sind real und belegbar.

BÄRBEL SCHWERTFEGER verletzt Persönlichkeitsrechte

Die Hauptaggressorin Bärbel Schwertfeger wurde erneut, diesmal wieder in Frankfurt, mit einer einstweiligen Verfügung verurteilt, nicht weiter die Persönlichkeitsrechte von Suzanne Grieger-Langer zu verletzen. Sie hatte in ehrverletzender Weise und unter Missachtung der Persönlichkeitsrechte über ein von ihr selbst initiiertes Strafverfahren gegen Suzanne Grieger-Langer berichtet. Diese Entscheidung wurde von der Aggressorin ebenfalls anerkannt. Das Aktenzeichen dieses Verfahrens lautet 2-03 O 434/18. Eine Entschuldigung gegenüber Suzanne Grieger-Langer ist seitens Schwertfeger bislang nicht erfolgt – im Gegenteil: ihr Verleumdungsfeldzug geht weiter.

Plagiatsvorwurf: Alles Schwindel

Besonders schwerwiegend ist der Vorwurf, dass Suzanne Grieger-Langers Buch „Die sieben Säulen der Macht“ ein Plagiat sei. Dieser Vorwurf des Plagiates wurde zwischenzeitlich unter den Beteiligten einvernehmlich beigelegt.

Fakt ist: Das Buch „Die sieben Säulen der Macht“ ist nachweislich kein Plagiat, sondern geistiges Eigentum der Autorin Suzanne Grieger-Langer.

Fazit: Insgesamt wurden also in mittlerweile zehn Gerichtsverfahren Siege über die Aggressoren rund um Bärbel Schwertfeger und deren Internet-Pranger bei verschiedensten Rechtsverletzungen erzielt. Gleichwohl behaupten die Aggressoren weiter, dass die entsprechenden, infolgedessen versendeten Abmahnungen abstrus seien. Ein Unrechtsbewusstsein ist nicht zu erkennen. Recht interessiert die Lobbyistin und Rufmörderin Bärbel Schwertfeger nicht, was sie wieder und wieder beweist, obwohl sie ständig bei Gericht unterliegt.

Bärbel Schwertfegers Rufmord-Netzwerk ist ohne Einsicht

Die zahlreichen Verurteilungen belegen, dass viele der öffentlich erhobenen Vorwürfe der selbst ernannten Journalistin Bärbel Schwertfeger und deren Aggressoren-Netzwerk gegen Suzanne Grieger-Langer schlicht Unsinn sind. Die Aggressoren und Bärbel Schwertfeger wurden in zahlreichen Verfahren mehrerer Rechtsverletzungen überführt und verurteilt. Dies hält die Rufmörder leider nicht davon ab, weiter öffentlich ihre falschen Ansichten zu verbreiten.

Diese Stellungnahme wurde am 28.04.2020 aktualisiert.

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