Haufe Verlag berichtet rechtswidrig über Suzanne Grieger-Langer

Personalmagazin lässt sich vor Bärbel Schwertfegers Karren spannen

STELLUNGNAHME vom 19. März 2020

UPDATE: 19. Juli 2021

Aufgrund einer aktuellen Entwicklung sind wir gezwungen, ein Update unseres Textes über ein Gerichtsverfahren gegen den Haufe Verlag aus dem Frühjahr 2020 zu publizieren. In unserem Artikel geht es um eine Entscheidung des Landgerichts Frankfurt, über welche wir ordentlich und vor allem im Einklang mit der Rechtsordnung berichtet haben. Haufe hat diesen Text nach seiner Publikation nicht bemängelt. Nachdem kürzlich das OLG eine abweichende Ansicht zum Landgericht vertreten hat, betreibt der Haufe Verlag nun aber eine Geschichtsrevision, welche dem „Wahrheitsministerium“ aus dem Roman „1984“ würdig ist. Wir sind daher gezwungen, teilweise einige Aspekte dieses Artikels temporär zu löschen. Bei der Löschung haben wir uns streng an das Urteil gehalten. 

Das [Name des Mediums musste gelöscht werden] berichtete, dass auf der Website von Deutschlands bekanntester Profilerin Suzanne Grieger-Langer bestimmte Angaben nicht ganz richtig seien.

Das stimmt nicht. Profiler Suzanne konnte dies vor Gericht glaubhaft machen und der Haufe Verlag musste weite Teile seines rechtswidrigen Artikels löschen. Der Haufe Verlag zitiert in seinem Artikel auch die mehrfach verurteilte Diffamierungs-Bloggerin Bärbel Schwertfeger. Deren Lügen und rufmörderische Agitation war die Basis des besagten Haufe-Artikels. 

Der [Unternehmensnamen musste gelöscht werden], welcher unter anderem damit wirbt, dass alle 30 DAX Unternehmen auf seine angebliche Perspektive setzen, hat über Suzanne Grieger-Langer berichtet. Diesbezüglich wurde ein Streit vor dem Landgericht Frankfurt geführt (Landgericht Frankfurt am Main, Az. 2-03 O 77/20, Beschluss vom 9. März 2020).

UPDATE: Das Oberlandesgericht hat die Entscheidung im Rahmen eines Eilverfahrens revidiert. Die Entscheidung in der Hauptsache steht noch aus.

HAUFE VERLAG BERICHTET FALSCH

Im Rahmen eines Artikels wird über Suzanne Grieger-Langer berichtet. Es geht im Wesentlichen um angeblich falsche Referenzen, aber auch um andere Vorwürfe. Der Verlag hat sich bei der Berichterstattung dabei an falschen Tatsachenbehauptungen orientiert, die ursprünglich auf die angeblich freie Journalistin Bärbel Schwertfeger zurückzuführen sind.

Gegen diese Vorwürfe hat sich Suzanne Grieger-Langer mit Nachdruck zur Wehr gesetzt. Sie konnte vor Gericht zahlreiche Unterlagen vorlegen, die ausführlich den Wahrheitsgehalt ihrer umfangreichen Kundenliste belegen und rechtfertigen. 

Haufe zitiert die Diffamierungs-Bloggerin und Rufmörderin Bärbel Schwertfeger

Der Artikel im Haufe Personalmagazin reiht sich nahtlos in eine Reihe von Artikeln ein, welche durch die angeblich freie Journalistin Bärbel Schwertfeger auf ihrer eigenen, privaten Blogseite publiziert werden. In dem Haufe-Bericht wurde auch auf Bärbel Schwertfeger Bezug genommen.

Der Artikel ist aber nicht nur aufgrund der enthaltenen Falschaussagen problematisch. Auch dessen Entstehung wirft Fragen auf. So wurden in der Tat sehr viele Referenzen, die Suzanne Grieger-Langer auf ihrer Website nennt, nach einer Zusammenarbeit mit Deutschlands berühmtester Profilerin befragt – allerdings nicht von der Haufe-Redaktion, sondern von Bärbel Schwertfeger, und zwar unter dem Vorwand einer angeblichen journalistischen Recherche. Es ging Bärbel Schwertfeger dabei aber wohl gar nicht um eine journalistische Recherche und Berichterstattung. Vielmehr ging es ihr auch darum, sich im Rahmen eines anderen, bereits länger laufenden Gerichtsverfahrens – es ging um eine Urheberrechtsverletzung Schwertfegers zulasten Grieger-Langers – zu verteidigen. Hier wurde also nicht nur Journalismus betrieben, sondern es wurden egoistische Motive verschleiert. Schwertfeger selbst hat ihre „Recherchen“ nie selbst publiziert und stattdessen den Haufe Verlag instrumentalisiert, ihre zweifelhaften Ergebnisse zu veröffentlichen.  

Bärbel Schwertfegers Bauerntricks kosten den Haufe Verlag Reputation

Wie der Haufe Verlag auf diesen Bauerntrick hat reinfallen können, ist unbekannt. Es ist aber pressehandwerklich sehr beschämend, wie sich hier ein eigentlich angesehener und anerkannter Verlag vor den Karren einer Lobbyistin hat spannen lassen, deren einziges Ziel es ist, Suzanne Grieger-Langer in der Öffentlichkeit zu schädigen.

Der Reputationsschaden lastet nun auf dem [Unternehmensname musste gelöscht werden].

Auch wenn der Verlag Rechtsmittel gegen die Entscheidung eingelegt hat, so hat er gleichwohl umgehend nach der gerichtlichen Entscheidung reagiert und die streitgegenständlichen Passagen gelöscht.

NACHTRAG zum weiteren Prozessverlauf:
Das Landgericht Frankfurt hat nach Widerspruch mit Urteil vom 6.8.2020 seine Entscheidung, mit der es sechs von zehn Unterlassungsanträgen stattgegeben hatte und über die oben berichtet wurde, teilweise abgeändert und wegen zweier Unterlassungsgebote den Verfügungsantrag zurückgewiesen.
Auf die Berufung des Haufe Verlags hat das Oberlandesgericht mit Urteil vom 12.5.2021 das Urteil des Landgerichts Frankfurt abgeändert und die Verfügungsanträge auch im Übrigen zurückgewiesen.

Dem Haufe Verlag geht es nicht um ordentlichen Journalismus

Um gegenüber ihren zahlreichen Fans und Kunden mit den falschen Vorwürfen aufzuräumen, hat sich Suzanne Grieger-Langer selbst kurze Zeit nach Erscheinen des Haufe-Artikels im Rahmen einer Pressekonferenz in Berlin zu den Vorwürfen geäußert. Hier wurden ebenfalls zahlreiche Unterlagen präsentiert, die sämtliche gegen Suzanne Grieger-Langer vorgebrachten Anwürfe nachdrücklich widerlegen.

Selbstredend erschien trotz Einladung kein Vertreter des Haufe Verlages auf dieser Pressekonferenz und holte sich die Sichtweise von Suzanne Grieger-Langer ein. Ein Update des Artikels, mit dem der Verlag vielleicht seinerseits einräumen könnte, dass er falsch gelegen habe, steht bis heute aus. Das ist juristisch zwar zulässig, begründet aber journalistische Zweifel an dem Verlag. So stellt die Richtigstellung ein probates journalistisches Mittel dar, wenn neue Tatsachen bekannt werden. Offensichtlich geht es dem Haufe Verlag aber in diesem Fall nicht um ordentlichen Journalismus.

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