Bärbel Schwertfeger tritt Unschuldsvermutung mit Füßen

Nicht frei, nicht objektiv, nur tendenziös – Lügen haben nichts in der Öffentlichkeit verloren

STELLUNGNAHME vom 23. Februar 2019

Immer wieder müssen Gerichte einschreiten, weil Bärbel Schwertfeger gegen journalistische Prinzipien verstößt, Halbwahrheiten oder gar handfeste Lügen verbreitet und Diffamierungskampagnen als redaktionelle Arbeit tarnt. So verstößt Bärbel Schwertfeger nun auch gegen die im Grundgesetzt manifestierte Unschuldsvermutung – die Basis jeglichen ehrbaren Journalismus. Dabei schreckt die Rufmörderin auch nicht davor zurück, selbst eine falsche Verdächtigung zu äußern, diese anzuzeigen und anschließend darüber zu berichten, ohne zu sagen, dass sie selbst die Strafanzeige gestellt hat. Bärbel Schwertfeger betreibt ein perfides Spiel, das nun vor Gericht gelandet ist.  

Das Landgericht Frankfurt (Az. 2-03 O 434/18) hat die selbst ernannte freie Journalistin Bärbel Schwertfeger verurteilt, weil diese mit ihrer negativen und tendenziösen Berichterstattung über Suzanne Grieger-Langer gegen das Prinzip der Unschuldsvermutung verstößt.

Hintergrund des Verfahrens vor dem Landgericht Frankfurt war, dass Bärbel Schwertfeger ausführlich über ein Ermittlungsverfahren gegen Suzanne Grieger-Langer berichtete. Was sie jedoch im Rahmen ihrer angeblich objektiven Berichterstattung völlig unterschlagen hat, ist die Tatsache, dass sie (also Bärbel Schwertfeger) selbst durch ihre Anzeige dieses Ermittlungsverfahren erst initiiert hatte. Dieses Vorgehen ist sowohl ein eklatanter Verstoß gegen journalistische Grundsätze als auch gegen die Menschenrechte. Nur am Rande sei bemerkt, dass das Ermittlungsverfahren später sang und klanglos eingestellt worden ist.

BÄRBEL SCHWERTFEGER mit Strafandrohung verurteilt

Auch die Richter am Main sahen dies so. Sie untersagten Bärbel Schwertfeger unter Androhung einer Strafe von bis zu 250.000 € oder alternativ sechs Monaten Gefängnis, weiter über das Gerichtsverfahren zu berichten, ohne darauf hinzuweisen, dass sie selbst die Strafanzeige gestellt habe.

Die Unschuldsvermutung zu beachten ist eine der wichtigsten Aufgaben der Presse. Wäre Bärbel Schwertfeger tatsächlich die freie und objektiv berichtende Journalistin, für die sie sich selbst hält, hätte sie die Unschuldsvermutung beachten müssen. So beweist sie aber, dass es ihr eben nicht um eine seriöse Berichterstattung geht, sondern ausschließlich um Diffamierung, Rufmord und Reputationszerstörung. An die Regeln des Journalismus und des Pressekodex hält sich Bärbel Schwertfeger nicht.

Die Unschuldsvermutung ist ein essenzielles Menschenrecht, das sowohl im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland als auch in der Menschenrechtskonvention geschützt wird. Auch der Pressekodex räumt der Unschuldsvermutung einen sehr hohen Wert ein. 

BÄRBEL SCHWERTFEGER schert sich nicht um Unschuldsvermutung

Das gilt aber scheinbar nicht für die selbst ernannte Journalistin Bärbel Schwertfeger. Stattdessen tritt sie die Menschenrechte und den Pressekodex mit Füßen, wenn es denn ihrer eigenen Sichtweise und Zielsetzung dient – in diesem Fall der Zerstörung des guten Rufes von Suzanne Grieger-Langer. Suzanne Grieger-Langer ist auch nicht der einzige Fall, in dem Bärbel Schwertfeger zeigt, dass ihr presserechtliche Prinzipien und Kodizes egal sind.

Hintergrund der Unschuldsvermutung ist, dass Verdächtigungen, Gerüchte und insbesondere Berichterstattungen durch die Medien oft als wahr angenommen werden. Ihre später erwiesene Haltlosigkeit beseitigt den einmal entstandenen Schaden aber kaum. Korrekturen finden leider in der Regel selten die gleiche Aufmerksamkeit wie die Bezichtigung, insbesondere wenn es später zu einem Freispruch unter dem Gesichtspunkt „in dubio pro reo“ kommt.

Deshalb ist allgemein anerkannt: Die aus dem Rechtsstaatsprinzip abgeleitete (Art 20 III GG), in Art. 6 II EMRK verankerte und bis zur rechtskräftigen Verurteilung zugunsten des Betroffenen sprechende Unschuldsvermutung gebietet, jede Art von Vorverurteilung zu vermeiden. Insbesondere darf die Aussicht auf eine spätere Rehabilitierung, die ohnehin schon schwierig genug sein wird, nicht noch zusätzlich beeinträchtigt werden.

Unehrenhaft: BÄRBEL SCHWERTFEGER missachtet journalistische Grundsätze

An den Grundsatz der Unschuldsvermutung ist die Justiz unmittelbar gebunden. Ihn zu beachten ist eine Amtspflicht. Hieraus folgt aber auch eine entsprechende Sorgfaltspflicht für die Medien. Sie müssen die Stichhaltigkeit von Informationen überprüfen, insbesondere bei identifizierender Berichterstattung wie im Falle Grieger-Langer, und eine entsprechende Zurückhaltung bei der Berichterstattung üben. An diesen Grundsatz hält sich Bärbel Schwertfeger nicht.

Jeder halbwegs gut ausgebildete, seriöse und ehrbare Journalist lernt, wie wichtig die Unschuldsvermutung ist, und hält sich in seiner Berichterstattung daran.

Ein Lügenblog mit Tendenzjournalismus

Leider fallen immer wieder unbedarfte Leser des Lügen-Blogs der selbst ernannten Journalistin Bärbel Schwertfeger auf ihre haltlosen Vorwürfe rein. Bärbel Schwertfeger ist sehr gut darin, aus einer Mücke einen Elefanten zu machen und kleinste Aspekte zu Riesenskandalen aufzubauschen. Ihre eigenen Verurteilungen und Fehler verschweigt sie aber gerne. Im Gegenteil: Wer Kritik an ihr übt, muss damit rechnen, von ihr verklagt zu werden. Die freie Meinungsäußerung gilt in der Welt der Bärbel Schwertfeger anscheinend nur für sie selbst, nicht aber für andere. Was das noch mit Journalismus zu tun hat, bleibt schleierhaft und zeigt ihre abstruse Idee eines Tendenzjournalismus bar jeglicher Wahrheit, Objektivität und Seriosität.

Diese Stellungnahme wurde im April 2020 aktualisiert und überarbeitet. 

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