Die Lobbyistin Bärbel Schwertfeger zitiert gerne eine Entscheidung des Landgerichts Bielefeld als Beleg gegen Profiler Suzanne Grieger-Langer. Diese solle in ihrem Lebenslauf gelogen haben. Doch diese Behauptung ist schlicht falsch: Wie so oft verdreht die Aggressorin Bärbel Schwertfeger die Fakten und stellt Behauptungen auf, die nicht der Wahrheit entsprechen. Es gab in Bielefeld kein Urteil gegen Suzanne Grieger-Langer. Es gab nicht einmal ein ordentliches Hauptsache-Verfahren, in dem es um diese Vorwürfe ging. Was es gab, war ein einstweiliges Verfügungsverfahren, in dem es ausschließlich darum ging, ob bestimmte Passagen aus den Lügen-Artikeln Bärbel Schwertfegers gestrichen werden müssen oder nicht. Verhandelt wurde über Aussagen Schwertfegers, nicht über Aussagen von Suzanne Grieger-Langer. Bärbel Schwertfeger stellt dies anders dar und missbraucht eine gerichtliche Entscheidung pro Meinungsfreiheit, um ihre Lügen zu verbreiten.