In der Aggression der Bloggerin Bärbel Schwertfeger gegen Deutschlands bekannteste Profilerin Suzanne Grieger-Langer gibt es eine weitere Episode – diesmal am Landgericht Deggendorf. Schwertfeger hat dort versucht, Suzanne Grieger-Langer einige Aussagen per einstweiliger Verfügung verbieten zu lassen. Zum Teil handelte es sich dabei um Aussagen, die auch im Enthüllungsbuch „Cool im Kreuzfeuer – Schlammschlachten, Cybermobbing und Rufmordkampagnen souverän überstehen“ zu lesen sind. Doch auch dieser Versuch der Lobbyistin für den Bund der Deutschen Psychologen, Kritiker einzuschüchtern, ist gescheitert: Suzanne Grieger-Langer darf auch weiterhin äußern, dass Bärbel Schwertfeger keine freie Journalistin ist, vom Bund Deutscher Psychologen (BDP) beschäftigt wird und deren Lobby-Positionen vertritt. Das stellte jetzt das Landgericht Deggendorf fest. Im Rahmen ihrer Diffamierungskampagne gegen Suzanne Grieger-Langer versucht Bärbel Schwertfeger immer wieder, diese und andere Aussagen gerichtlich verbieten zu lassen – auch bei anderen Opfern ihrer Aggressionen. Das Landgericht entschied gegen sie. Die freie Meinungsäußerung hat sich durchgesetzt und die perfiden Machenschaften bestehend aus Halbwahrheiten, Lügen und Falschaussagen der Bärbel Schwertfeger wurden vor Gericht entsprechend be- und abgeurteilt.